Garantiebedingungen

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Garantiebedingungen der GJG-Solar GmbH & Co. KG

1. GARANTIE

1.1. Wir garantieren unter den Voraussetzungen dieser Garantiebedingungen gegenüber dem Endkunden, dass die vertriebenen Produkte für die Dauer von
zwölf (12) Jahren ab Inbetriebnahmedatum frei von Fehlern in Material und Verarbeitung sind.

1.2. Diese Garantie wird ausschließlich gegenüber dem Endkunden erklärt. Sie gilt nicht für Zwischenhändler bzw. Installationsbetriebe oder Zweiterwerber unserer Produkte. Endkunden
sind die Erwerber unserer Produkte, die sie für den Eigenbedarf und nicht für Zwecke des Wiederverkaufs selbst erworben oder die eine Solaranlage (ggf. in Kombination mit einem
Gebäude) erworben haben, bei der Produkte von uns verbaut sind. Auf Produkte, die außer zu Reparaturzwecken aus- und wieder eingebaut oder einer anderen Verwendung zugeführt
wurden, findet unsere Garantie keine Anwendung.

1.3. Diese Garantie ist eine selbständige, freiwillige und unentgeltliche Leistung von uns gegenüber dem Endkunden, die keinen Einfluss auf eventuelle Beschaffenheitsvereinbarungen
zwischen dem Endkunden und dem Verkäufer unserer Produkte (sofern nicht identisch mit uns) hat.

1.4. Ansprüche aus dieser Garantie können nicht auf Dritte übertragen werden.

1.5. Diese Produktgarantie gilt innerhalb der Europäischen Union oder innerhalb des Drittlandes, in dem unser Produkt durch uns erstmals in Verkehr gebracht wurde. Garantieansprüche
können nur innerhalb der zwölfjährigen Garantiezeit geltend gemacht werden. Eine Verlängerung der Garantiezeit, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen.

1.6. Diese Garantie besteht unabhängig von gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen gegenüber dem Verkäufer unserer Produkte. Solche Ansprüche werden durch unsere Garantie
weder eingeschränkt noch hierdurch gegenüber uns begründet, soweit kein unmittelbarer Kaufvertrag mit uns besteht.
 

2. GARANTIELEISTUNGEN


2.1. Im Garantiefall werden wir nach eigener Wahl das Produkt entweder kostenfrei reparieren oder kostenfrei Ersatz liefern oder den Zeitwert unseres Produkts ersetzen. Als Ersatz gilt
auch ein Äquivalent des Original-Bauteils.

2.2. Reparatur und Ersatzlieferung bzw. Ersatz des Zeitwerts sind die einzigen und ausschließlichen Leistungen, die diese Garantie vorsieht. Weitere Leistungen aus dieser Garantie
werden nicht gewährt. Insbesondere werden auf Grundlage dieser Garantie keine Kosten für den Ausbau eines defekten Bauteils, den Rücktransport zu uns oder dem autorisierten
Verkäufer sowie Anlieferung und Wiedereinbau übernommen.


3. AUSSCHLÜSSE UND BESCHRÄNKUNGEN


3.1. Ansprüche aus dieser Garantie bestehen nicht bei einem Defekt eines unserer Produkte:
- aufgrund von Naturgewalten, höherer Gewalt und anderen unvorhersehbaren Umständen außerhalb unserer Einflussnahmemöglichkeit, z. B. Erdbeben, Taifune, Wirbelstürme,
Vulkanausbrüche, Überschwemmungen, Blitzschlag, Schneeschäden oder nukleare Ereignisse
- aufgrund ungeeigneter Wartung, insbesondere Reparatur oder Veränderung durch nicht
ausdrücklich von uns autorisierte Dritte
- bei Vorliegen eines lediglich optischen Mangels oder bei üblichem Verschleiß durch Gebrauch
- aufgrund von Nichtbeachtung der nach dem Stand der Technik einzuhaltenen Regeln, der einzuhaltenden Normen und Bauregelwerken, der Angaben aus der statischen Berechnung des
Montagesystems oder der Vorgaben der Montageanleitung

3.2. Die Geltendmachung dieser Garantie setzt weiterhin voraus, dass unsere Produkte ordnungsgemäß für den dafür vorgesehenen Zweck verwendet wurden und sie keine über den
gewöhnlichen Gebrauch hinausgehenden Abnutzungser-scheinungen oder äußeren Beeinträchtigungen aufweisen. Weiterhin ist unserer Montageanleitung unbedingt Folge zu leisten. Die
Einhaltung der dort aufgeführten Sicherheits- und Warnhinweise und unserer Montage- und Betriebsanleitung ist zwingende Voraussetzung für die Geltendmachung der Garantie.

3.3. Ausgeschlossen von der Garantie sind Gummibauteile oder Kunststoffbauteile, die keine tragende Funktion haben, und Teile, die ausschließlich eine Montagehilfe darstellen und keine
Auswirkungen auf die Funktion der Produkte haben.

3.4. Unser Gesamthaftungsumfang aus dieser Garantie ist begrenzt auf den Kaufpreis des fehlerhaften Produkts. Wir übernehmen auf Grundlage dieser Garantie insbesondere keine Haftung
für mittelbare Schäden, Gewinnausfall, Folgeschäden oder indirekte Schäden, eventuellen Ausfall elektrischer Kapazität und/oder Vergütung durch ein Energieversorgungsunternehmen.
Gesetzliche Gewährleistungsansprüche oder deliktische Ansprüche gegen uns sowie Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.


4. GARANTIEGEBER, INANSPRUCHNAHME DER GARANTIE, RÜGEFRISTEN


4.1. Garantiegeber ist die GJG-Solar GmbH & Co. KG

4.2. Ansprüche aus oder in Zusammenhang mit dieser Garantie müssen innerhalb der zwölfjährigen Garantiefrist sowie spätestens innerhalb von sechs Wochen nach Auftreten des
Ereignisses, welches die Ansprüche auslöst bzw. Kenntnis, in Textform (z.B. per Brief oder E-Mail) uns gegenüber (ggf. über den Vertragspartner des Kunden als Übermittler/Bote) geltend
gemacht werden. Verspätete Reklamationen werden nicht berücksichtigt. Maßgeblich für die Einhaltung der Garantiefrist ist der rechtzeitige Eingang der Mitteilung bei uns oder beim
Vertragspartner des Kunden, sofern dieser uns die Reklamation unverzüglich weiterleitet.

4.3. Zur Rücksendung monierter Produkte ist der Kunde nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung berechtigt.

4.4. Der Geltendmachung der Garantieansprüche sind folgende Dokumente und Informationen beizufügen: Kontaktdaten des Endkunden, Datum der Inbetriebnahme, Projektbericht (wenn
vorhanden), hinreichend aussagekräftige Fotos (Gesamtbild der Anlage und Detailbilder des Mangels) sowie das ursprüngliche Angebot über die Installation der Anlage oder die
diesbezügliche Auftragsbestätigung.

4.5. Bezüglich der Garantie und für Rechtsstreitigkeiten, die diese Garantie betreffen, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Version vom 01.01.2025

Warum wir der richtige Partner für Sie sind

5 Gründe mit uns zusammen zu arbeiten

Wir sind PERSÖNLICH:

wir nehmen jeden Kundenwunsch ernst und sind bestrebt, für jede individuelle Anfrage eine praktikable Lösung
mit dem Kunden zu entwickeln. Der direkte persönliche Austausch liegt uns am Herzen.

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so dass der Kunde in seinem Projekt keine Verzögerung hat.

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Top-Qualität. Nur so kann man das Beste aus seiner Anlage herausholen.

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und eine effiziente bauliche Umsetzung ganz im Sinne unserer Kunden stehen bei uns im Mittelpunkt.

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auch wenn es mal schwierige Herausforderungen geben sollte: wir stehen zu unserem Wort
und kümmern uns um alles Notwendige, so dass der Kunde ein gutes und sicheres Gefühl hat und nicht allein ist.

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Wir sind gern für Sie da!

 

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